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VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § ... 11 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8, Abs. 8 Satz 1, § 46 Abs. 1, Abs. 3, § 48 Abs. 4 Nr. 2a; Satz 1 Nr. 3, Abs. 9 Satz 1, Satz 3, Abs. 10; BOKraft § 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5
Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Taxi bzw. Mietwagen wegen Nichtvorlage eines angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Voraussetzungen für einen fehlerhaften Nichtgebrauch behördlichen ...
- rewis.io
Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen; Fahrt mit privatem Pkw mit 0, 54 mg/l Atemalkoholkonzentration; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; ...
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Taxi bzw. Mietwagen wegen Nichtvorlage eines angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Voraussetzungen für einen fehlerhaften Nichtgebrauch behördlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 10 S 16.02012
- VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 10 S 16.2012
- VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 10 S 16.212
- VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2695
- NZV 2017, 446
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Der Betroffene muss entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann (vgl. zum Ganzen BVerwG; U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 21).Die Ermessenserwägungen sind, wenn sie zum Erlass einer Beibringensaufforderung führen, in der an den Betroffenen gerichteten Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens auch offenzulegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 36).
Die Funktion der medizinisch-psychologischen Begutachtung als Gefahrerforschungsmaßnahme, die in ihrer Eingriffsintensität für den Betroffenen hinter einer abschließenden Entscheidung wie der Entziehung der Fahrerlaubnis oder deren Versagung zurückbleibt, spricht nicht dafür, die Anforderungen an die Ermessensbetätigung und die Begründung der maßgeblichen Erwägungen herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 37 zu VGH BW, U.v. 3.9.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242).
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 -3 C 13.01 - NJW 2002, 78).Das ließe außer Acht, dass es für den Betroffenen durchaus mit nicht unbeträchtlichen Belastungen verbunden ist, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzieht (in diesem Sinne auch bei einem ärztlichen Gutachten: BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14
Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Die Funktion der medizinisch-psychologischen Begutachtung als Gefahrerforschungsmaßnahme, die in ihrer Eingriffsintensität für den Betroffenen hinter einer abschließenden Entscheidung wie der Entziehung der Fahrerlaubnis oder deren Versagung zurückbleibt, spricht nicht dafür, die Anforderungen an die Ermessensbetätigung und die Begründung der maßgeblichen Erwägungen herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 37 zu VGH BW, U.v. 3.9.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242).
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14
Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Eine Gutachtensanordnung enthält eine unverhältnismäßige Fragestellung, wenn in ihr eine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verlangt wird, obwohl nur Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - NZV 2017, 147; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12
Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
1.3 Da die streitgegenständliche Gutachtensbeibringungsanordnung bereits aus den unter 1.1 und 1.2 dargestellten Gründen rechtswidrig ist, kann offen bleiben, ob sich das Gewährbieten für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nur auf das persönliche Verhalten des Inhabers der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beim Umgang mit den beförderten Fahrgästen etwa dahingehend bezieht, dass er Vermögensdelikte, Beleidigungen und körperliche Angriffe gegen seine Fahrgäste unterlässt bzw. im Bedarfsfall (Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit etc.) die erforderliche Hilfe gewährt oder ob dieses Gewährbieten auch den sicheren und unfallfreien Transport beinhaltet (vgl. OVG NW, B.v. 23.4.2013 - 16 B 1408/12 - NJW 2013, 2217), sodass Fahrerlaubnisinhaber zur Fahrgastbeförderung verpflichtet sind, Verkehrsvorschriften besonders sorgfältig zu beachten und für den Fall der Zuwiderhandlung medizinisch-psychologische Gutachten angeordnet werden können, ohne dass die normativen Voraussetzungen, wie sie allgemein für Fahrerlaubnisinhaber gelten, vorliegen müssen. - VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240
Gutachtensanordnung; Fragestellung unzulässig
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Eine Gutachtensanordnung enthält eine unverhältnismäßige Fragestellung, wenn in ihr eine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verlangt wird, obwohl nur Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - NZV 2017, 147; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240 - juris). - VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713
Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
Zwar versteht der Senat (vgl. B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12) die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können, regelmäßig dahingehend, dass sie nur der Abklärung des nach Anlage 4 Nrn. 8.1 und 8.2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlichen Vermögens des Betroffenen dient, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum sicher zu trennen.
- VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259
Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis
Vielmehr handelt es sich um eine (erstmalige) Verfehlung im privaten Bereich, die auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung allenfalls Anlass für weitere Aufklärungsmaßnahmen hinsichtlich der Trennungsbereitschaft hätte sein können (vgl. für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 Rn. 28 ff.), aber nicht deren unmittelbare Entziehung rechtfertigt. - VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17
Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig war und die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ohne ausreichenden Grund erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 24.10.2018 - 11 CS 18.203
Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss
Der Senat hält daran fest, dass die von der Fahrerlaubnisbehörde gestellte Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können, aufgrund der durch die Worte "insbesondere" sowie "und auch" hergestellten Verknüpfung mit den nachfolgenden Fragen dahingehend zu verstehen ist, dass sie nur der Abklärung des nach Nr. 8.1 und 8.2 Anlage 4 zur FeV erforderlichen Vermögens des Betroffenen dient, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum sicher zu trennen (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 = juris Rn. 29;… B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris Rn. 17;… B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15290 - juris Rn. 13, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12 f.).Die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen deckt daher den medizinischen Teil der bei einem Verdacht auf Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung ab (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 a.a.O.).
- VGH Bayern, 29.09.2021 - 11 CS 21.2064
Erfolgreiche Beschwerde gegen Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Die Ermessenserwägungen sind, wenn sie zum Erlass einer Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens führen, in der Aufforderung auch offenzulegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 36; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 Rn. 24). - VG München, 06.02.2018 - M 26 S 17.6095
Anordnung einer MPU nach Nötigung im Straßenverkehr - Ermessensfehler bei länger …
Sie muss ihre diesbezüglichen Erwägungen auch schon in der Gutachtensanordnung offenlegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (…vgl. zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV: BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - juris;… zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV: VGH BW, U.v. 11.10.2017 a.a.O. Rn. 38). - VGH Bayern, 04.12.2019 - 11 ZB 19.1783
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Begehung einer …
- VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407
Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung …
- VG München, 17.11.2020 - M 6 S 20.3709
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen …
- VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung; …
Die Rechtmäßigkeit der Gutachtens anordnung ist nämlich nur dann rechtserheblich, wenn der Betroffene das Gutachten verweigert hat und diese Weigerung auf Grundlage von § 11 Abs. 8 FeV als Nachweis der fehlenden Eignung des Kraftfahrers dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 - juris Rn. 19; BayVGH, Urteil vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 -, juris Rn. 16). - VG Würzburg, 16.09.2020 - W 6 K 19.590
Entziehung der Fahrerlaubnis nach kurzer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
Die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen deckt daher den medizinischen Teil der bei einem Verdacht auf Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung ab (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - juris Rn. 29.). - VG München, 16.09.2020 - M 6 K 19.4453
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
- VG München, 13.03.2020 - M 6 K 18.4094
Erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit der Fahreignung, Anhaltspunkte für …
- VG München, 14.07.2020 - M 26b K 19.2791
Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Charakterliche Mängel
- VG Berlin, 08.10.2021 - 4 L 286.21