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   VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274   

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VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274 (https://dejure.org/2017,20566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2017 - 11 CS 17.274 (https://dejure.org/2017,20566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 (https://dejure.org/2017,20566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § ... 11 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8, Abs. 8 Satz 1, § 46 Abs. 1, Abs. 3, § 48 Abs. 4 Nr. 2a; Satz 1 Nr. 3, Abs. 9 Satz 1, Satz 3, Abs. 10; BOKraft § 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5
    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Taxi bzw. Mietwagen wegen Nichtvorlage eines angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Voraussetzungen für einen fehlerhaften Nichtgebrauch behördlichen ...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen; Fahrt mit privatem Pkw mit 0, 54 mg/l Atemalkoholkonzentration; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Taxi bzw. Mietwagen wegen Nichtvorlage eines angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens; Voraussetzungen für einen fehlerhaften Nichtgebrauch behördlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2695
  • NZV 2017, 446
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    Der Betroffene muss entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das dort Mitgeteilte die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen kann (vgl. zum Ganzen BVerwG; U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 21).

    Die Ermessenserwägungen sind, wenn sie zum Erlass einer Beibringensaufforderung führen, in der an den Betroffenen gerichteten Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens auch offenzulegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 36).

    Die Funktion der medizinisch-psychologischen Begutachtung als Gefahrerforschungsmaßnahme, die in ihrer Eingriffsintensität für den Betroffenen hinter einer abschließenden Entscheidung wie der Entziehung der Fahrerlaubnis oder deren Versagung zurückbleibt, spricht nicht dafür, die Anforderungen an die Ermessensbetätigung und die Begründung der maßgeblichen Erwägungen herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 37 zu VGH BW, U.v. 3.9.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 -3 C 13.01 - NJW 2002, 78).

    Das ließe außer Acht, dass es für den Betroffenen durchaus mit nicht unbeträchtlichen Belastungen verbunden ist, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzieht (in diesem Sinne auch bei einem ärztlichen Gutachten: BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    Die Funktion der medizinisch-psychologischen Begutachtung als Gefahrerforschungsmaßnahme, die in ihrer Eingriffsintensität für den Betroffenen hinter einer abschließenden Entscheidung wie der Entziehung der Fahrerlaubnis oder deren Versagung zurückbleibt, spricht nicht dafür, die Anforderungen an die Ermessensbetätigung und die Begründung der maßgeblichen Erwägungen herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 37 zu VGH BW, U.v. 3.9.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    Eine Gutachtensanordnung enthält eine unverhältnismäßige Fragestellung, wenn in ihr eine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verlangt wird, obwohl nur Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - NZV 2017, 147; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 16 B 1408/12

    Erforderlichkeit der bei der Beförderung von Fahrgästen besonderen Verantwortung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    1.3 Da die streitgegenständliche Gutachtensbeibringungsanordnung bereits aus den unter 1.1 und 1.2 dargestellten Gründen rechtswidrig ist, kann offen bleiben, ob sich das Gewährbieten für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nur auf das persönliche Verhalten des Inhabers der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beim Umgang mit den beförderten Fahrgästen etwa dahingehend bezieht, dass er Vermögensdelikte, Beleidigungen und körperliche Angriffe gegen seine Fahrgäste unterlässt bzw. im Bedarfsfall (Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit etc.) die erforderliche Hilfe gewährt oder ob dieses Gewährbieten auch den sicheren und unfallfreien Transport beinhaltet (vgl. OVG NW, B.v. 23.4.2013 - 16 B 1408/12 - NJW 2013, 2217), sodass Fahrerlaubnisinhaber zur Fahrgastbeförderung verpflichtet sind, Verkehrsvorschriften besonders sorgfältig zu beachten und für den Fall der Zuwiderhandlung medizinisch-psychologische Gutachten angeordnet werden können, ohne dass die normativen Voraussetzungen, wie sie allgemein für Fahrerlaubnisinhaber gelten, vorliegen müssen.
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240

    Gutachtensanordnung; Fragestellung unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    Eine Gutachtensanordnung enthält eine unverhältnismäßige Fragestellung, wenn in ihr eine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verlangt wird, obwohl nur Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen (vgl. VGH BW, U.v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14 - NZV 2017, 147; vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 13.2240 - juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 11 CS 14.1713

    Fragestellung in der Aufforderung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2017 - 11 CS 17.274
    Zwar versteht der Senat (vgl. B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12) die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können, regelmäßig dahingehend, dass sie nur der Abklärung des nach Anlage 4 Nrn. 8.1 und 8.2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlichen Vermögens des Betroffenen dient, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum sicher zu trennen.
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Vielmehr handelt es sich um eine (erstmalige) Verfehlung im privaten Bereich, die auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung allenfalls Anlass für weitere Aufklärungsmaßnahmen hinsichtlich der Trennungsbereitschaft hätte sein können (vgl. für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 Rn. 28 ff.), aber nicht deren unmittelbare Entziehung rechtfertigt.
  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig war und die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ohne ausreichenden Grund erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 11 CS 18.203

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss

    Der Senat hält daran fest, dass die von der Fahrerlaubnisbehörde gestellte Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können, aufgrund der durch die Worte "insbesondere" sowie "und auch" hergestellten Verknüpfung mit den nachfolgenden Fragen dahingehend zu verstehen ist, dass sie nur der Abklärung des nach Nr. 8.1 und 8.2 Anlage 4 zur FeV erforderlichen Vermögens des Betroffenen dient, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum sicher zu trennen (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 = juris Rn. 29; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15290 - juris Rn. 13, B.v. 28.10.2014 - 11 CS 14.1713 - juris Rn. 12 f.).

    Die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen deckt daher den medizinischen Teil der bei einem Verdacht auf Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung ab (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.09.2021 - 11 CS 21.2064

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Sofortvollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Ermessenserwägungen sind, wenn sie zum Erlass einer Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens führen, in der Aufforderung auch offenzulegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 36; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695 Rn. 24).
  • VG München, 06.02.2018 - M 26 S 17.6095

    Anordnung einer MPU nach Nötigung im Straßenverkehr - Ermessensfehler bei länger

    Sie muss ihre diesbezüglichen Erwägungen auch schon in der Gutachtensanordnung offenlegen, damit dem Sinn und Zweck der in § 11 Abs. 6 FeV angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV: BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - juris; zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV: VGH BW, U.v. 11.10.2017 a.a.O. Rn. 38).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 11 ZB 19.1783

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Begehung einer

    Dabei sind die Ermessenserwägungen der Fahrerlaubnisbehörde offenzulegen, damit Sinn und Zweck der angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 38; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695).
  • VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 7 S 21.1407

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung

    Dabei sind die Ermessenserwägungen der Fahrerlaubnisbehörde offenzulegen, damit Sinn und Zweck der angeordneten Mitteilungspflichten Genüge getan ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 a.a.O. Rn. 38; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695).
  • VG München, 17.11.2020 - M 6 S 20.3709

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    Dabei sind die Ermessenserwägungen der Antragsgegnerin offengelegt und damit Sinn und Zweck der angeordneten Mitteilungspflicht Genüge getan worden (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20/15, Rn. 38; BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - NJW 2017, 2695).
  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

    Die Rechtmäßigkeit der Gutachtens anordnung ist nämlich nur dann rechtserheblich, wenn der Betroffene das Gutachten verweigert hat und diese Weigerung auf Grundlage von § 11 Abs. 8 FeV als Nachweis der fehlenden Eignung des Kraftfahrers dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 - juris Rn. 19; BayVGH, Urteil vom 30. Mai 2017 - 11 CS 17.274 -, juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 16.09.2020 - W 6 K 19.590

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach kurzer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Die Frage nach körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen deckt daher den medizinischen Teil der bei einem Verdacht auf Alkoholmissbrauch im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung ab (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2017 - 11 CS 17.274 - juris Rn. 29.).
  • VG München, 16.09.2020 - M 6 K 19.4453

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 13.03.2020 - M 6 K 18.4094

    Erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit der Fahreignung, Anhaltspunkte für

  • VG München, 14.07.2020 - M 26b K 19.2791

    Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Charakterliche Mängel

  • VG Berlin, 08.10.2021 - 4 L 286.21
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